Wie man eine Immobilie kaufen

Wir, das Team von Inmobiliaria Karcher, haben seit über 17 Jahren Erfahrung, die unseren Kunden hilft, eine Immobilie zu erwerben. Egal, ob Sie sich komplett auf uns verlassen wollen, oder zusätzlich die Hilfe eines Anwalts in Anspruch nehmen wollen, wir werden für Sie da sein und Sie bei jedem Schritt des Weges begleiten.

Hier sind die einzelnen Schritte, die bei einem Kauf zu beachten sind:

  1. Suche nach einer Immobilie: Ob Sie nun persönlich oder über diese Webseite suchen, wir beraten sie gern um in einerm persönlichen Gespräch Ihre Bedürfnisse, Wünsche und Ihr Budget zu erfahren und so gemeinsam die für Sie interessanten Immobilien zu finden. Wir werden dann die Besuche planen und begleiten Sie bei den Besichtigungen der Immobilien Ihrer Wahl.
     
  2. Prüfung einer Immobilie: Wenn Sie sich für eine Immobilie entschieden haben, prüfen wir noch einmal sorgsam, dass Ihnen alle Unterlagen im Zusammenhang mit der Immobilie zur Verfügung gestellt und gründlich erläutert werden, so dass Sie die Sicherheit haben, dass dieser Verkauf für Sie legal und sicher ist.  Wir prüfen z. B. den Status der Steuern, Gemeindekosten, Hypotheken-, Versorgungs-, Grundpfandrechte, und die Registrierungsdaten in den jeweilgen Grundbüchern der Gemeinde oder Stadt. Wir informieren Sie auch über die nach dem Kauf anfallenden Kosten, wie die Grundsteuern, kommunale Gebühren, andere Steuern, usw.
     
  3. NIE-Nummer: Sollte es nötig sein, begleiten wir Sie gerne persönlich zur polizeilichen Meldestelle um Ihre Identifikationsnummer als Ausländer in Spanien (NIE) zu erhalten. Diese Nummer entspricht dann auch Ihrer Steuernummer und ist eine Voraussetzung für den Kauf einer Immobilie in Spanien.
     
  4. Privatvertrag: Wenn Sie sich entschieden haben, eine Immobilie zu kaufen, erstellen wir einen, nach spanischem Recht gültigen privaten Vertrag, der von Ihnen und dem Verkäufer unterschrieben wird. Die Verträge werden immer in Spanisch und der jeweiligen Sprache des Käufers und Verkäufers ausgefertigt. Der Käufer leistet dann eine Anzahlung (in der Regel 10%) des Gesamtkaufpreises, entweder am gleichen Tag, an dem die Verträge unterzeichnet werden oder innerhalb des, im Vertrag festgelegt, Zeitraums. Sobald diese Anzahlung geleistet ist, wird die Immobilie dann für den Käufer bis zu dem Tag, dass der Kaufvertrag vor dem Notar unterzeichnet wird, reserviert. Der Privatvertrag verpflichtet beide Parteien, den Vertrag und alle seine Bestimmungen zu erfüllen. Sollte eine der Parteien den Vertrag nicht erfüllen, finden Sanktionen nach dem spanischen Zivilgesetzbuch Anwendung, die besagen, dass wenn der Käufer den Vertrag nicht erfüllt, geht ihm die Anzahlung verloren, oder, sollte der Verkäufer den Vertrag nicht erfüllen, dann ist er verpflichtet dem Käufer seine Anzahlung zurück zu geben und zwar in doppelter Höhe.                                                                                                                                                                     
  5. Finanzierung: Sollten Sie als Käufer eine Finanzierung benötigen, können wir Ihnen auch hier helfen, die notwendige und beste Finanzierung zu finden.
     
  6. Unterzeichnung der Urkunden beim Notar: Wenn die eventuelle Finanzierung und alle notwendigen Dokumente zum Kauf vorhanden sind, vereinbaren wir zusammen mit Ihnen einen Termin für den Notar. Wir werden Sie selbstverständlich zum Notar begleiten. Bei dem Notartermin ist der restliche vereinbarte Kaufpreis zu zahlen. Danach werden alle Schlüsel und Verträge die im Zusammenhang mit der Immobilie stehen an den neuen Eigentümer übergeben und im Nachhinein werden auch die Daten des Kaufvertrags (Escritura) an das Grundbuchamt weitergeleitet.
     
  7. Nach dem Kauf (optional): Sollten Sie es wünschen, bieten wir Ihnen an, die Wasser- und Stromverträge auf Ihren Namen zu ändern. Ebenso starten wir für Sie die Prozedur der Änderung für die Grundsteuerdaten. Wir übernehmen für Sie die Kosten der Arbeit des zuständigen Steuerbüros, das die Übertragung des Eigentums, die Abführung der Grunderwerbssteuer bei den Steuerbehörden als auch die Rechnung des Notar begleicht, um dann die Besitzurkunde für Sie im Grundbuchamt eingetragen lässt.

Wenn Sie dann hier angekommen sind, um in unserer Region zu leben, werden sich immer Fragen ergeben. Um Ihnen den Start in ihrem neuen Zuhause zu erleichtern werden wir auch dann immer bemüht sein Ihnen Antworten auf Ihre Fragen zu geben und Ihnen mit unserer Erfahrung zu helfen und für Sie da zu sein.